Kostenübernahme der Krankenkasse

    Einige Behandlungen werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen. Dazu zählen:

  • Behandlungen die auf ärztliche Heilmittelverordnung beim diabetischen Fußsyndrom mit Durchblutungsstörungen (pAVK) und/oder Nervenstörungen (Polyneuropathie) verordnet werden
  • Die Nagelkorrekturen mittels Spangentherapie können nach Einzelfallprüfung bei den Krankenkassen auch bezuschusst werden.

 

 

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